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   BFH, 02.05.2001 - X B 1/01   

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https://dejure.org/2001,12941
BFH, 02.05.2001 - X B 1/01 (https://dejure.org/2001,12941)
BFH, Entscheidung vom 02.05.2001 - X B 1/01 (https://dejure.org/2001,12941)
BFH, Entscheidung vom 02. Mai 2001 - X B 1/01 (https://dejure.org/2001,12941)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Richterablehnung - Misstrauen - Objektive Betrachtung - Dienstliche Äußerung

  • Judicialis

    FGO § 128; ; FGO § 51 Abs. 1; ; FGO § 51 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 44 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 41 Abs. 1; ZPO § 42
    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1289
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.12.1996 - I B 100/94

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 02.05.2001 - X B 1/01
    Unerheblich ist, ob ein solcher Grund wirklich vorliegt (z.B. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1996 I B 100/94, BFH/NV 1997, 369).

    Es ist kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige oder für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters zu wehren, gleichgültig, ob diese Ansichten formelles oder materielles Recht betreffen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 369).

  • BFH, 23.07.1998 - VII B 92/98

    Ablehnungsgesuch - Entscheidende Richter - Geschäftsverteilungsplan des FG -

    Auszug aus BFH, 02.05.2001 - X B 1/01
    Steht dieser unstreitig fest und bedarf es daher keiner weiteren Aufklärung, so ist das Unterbleiben einer Einholung der dienstlichen Äußerung für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ohne Bedeutung (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juli 1998 VII B 92/98, BFH/NV 1999, 70).
  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

    Daß die Richter E. und D. bei Erlaß jenes Beweisbeschlusses mitgewirkt haben, steht aktenkundig fest und bedurfte daher keiner Bestätigung durch ihre dienstliche Äußerung (vgl. BFH/NV 1995, 634; BFH/NV 1997, 780; BFH/NV 1998, 861 [863]; BFH/NV 2001, 1289; LSG Niedersachsen, Beschluß vom 26. September 2001 - L 4 B 202/01 KR -, juris).
  • BFH, 22.11.2007 - II S 11/07

    Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers wegen fehlerhafter Kollegialentscheidung -

    Da der Sachverhalt feststeht, ist die Einholung dienstlicher Äußerungen der abgelehnten Richter über den Ablehnungsgrund (§ 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO) nicht erforderlich (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1994, 637, und vom 2. Mai 2001 X B 1/01, BFH/NV 2001, 1289).
  • FG Hamburg, 24.07.2018 - 2 K 24/18

    Finanzgerichtsordnung: Befangenheitsgesuch wegen vermeintlich fehlerhafter

    Auf die Einholung einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters konnte verzichtet werden, denn der Sachverhalt bedurfte keiner weiteren Aufklärung, weil er sich bereits abschließend aus den Akten ergibt (vgl. z. B. Bundesfinanzhof (BFH) Beschlüsse vom 2. Mai 2001, X B 1/01, BFH/NV 2001, 1289; vom 30. September 1986, VIII B 31/86, BFH/NV 1987, 308; Bundesverwaltungsgericht Beschluss vom 8. März 2006, 3 B 182/05, juris).
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